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Die gesetzlichen Krankenkassen:
In der gesetzlichen Krankenversicherung
ist der Leistungskatalog eindeutig durch den Gesetzgeber im Gesetzbuch 5 festgelegt.
Der Nachteil daran, der Gesetzgeber kann dieses jederzeit ändern und wie man an der neuesten Gesundheitsreform sieht, macht er es auch.
Um aus der Gesetzlichen in die
private Krankenversicherung
wechseln zu können, legt der Gesetzgeber eine Versicherungspflichtgrenze (z.Z. ein Bruttojahreseinkommen von mehr als echo $bbg;?> €)
fest. Wer in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, kann nur zu einer privaten
Krankenversicherung wechseln,
wenn das Bruttojahreseinkommen diese Grenze überschreitet.
Folgende Personen müssen in der Gesetzlichen Krankenversicherung
versichert bleiben:
- Arbeiter und Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze
- Kinder/Schüler, Hausfrauen
- Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchten
Sie hätten gerne ein
Angebot zu einer privaten Krankenversicherung
oder Info zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Für Personen, die die Vorgaben zum Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit zu
einer Zusatzkrankenversicherung.
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