Krankenversicherungsvergleich

Erläuterung zu gesetzlichen Krankenkassen



Die gesetzlichen Krankenkassen:

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Leistungskatalog eindeutig durch den Gesetzgeber im Gesetzbuch 5 festgelegt.

Der Nachteil daran, der Gesetzgeber kann dieses jederzeit ändern und wie man an der neuesten Gesundheitsreform sieht, macht er es auch.

Um aus der Gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können, legt der Gesetzgeber eine Versicherungspflichtgrenze (z.Z. ein Bruttojahreseinkommen von mehr als €) fest. Wer in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, kann nur zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, wenn das Bruttojahreseinkommen diese Grenze überschreitet.

Folgende Personen müssen in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben:
- Arbeiter und Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze
- Kinder/Schüler, Hausfrauen
- Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchten

Sie hätten gerne ein Angebot zu einer privaten Krankenversicherung
oder Info zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Für Personen, die die Vorgaben zum Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit zu einer Zusatzkrankenversicherung.

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