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Anzeigepflicht
Der Antragsteller ist verpflichtet, den Antrag wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, besonders im Bezug auf
Risikofaktoren wie Vorerkrankungen etc.. Stellt sich heraus, dass der Versicherte die Anzeigepflicht verletzt hat
und bewusst oder unbewusst falsche Aussagen über seinen Gesundheitszustand gemacht hat, kann der Versicherer
diese Krankheiten vom Vertrag ausschließen oder ganz vom Vertrag zurücktreten.
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