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Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrags für die gesetzlichen
Sozialversicherungen, d. h. die Beiträge werden max. von diesem – jährlich neu festgelegten - Bruttoeinkommen berechnet.
Liegt das Einkommen des Arbeitnehmers über der Beitragsbemessungsgrenze, dann wird der Beitrag von der niedrigeren
Beitragsbemessungsgrenze errechnet und nicht vom eigentlichen Einkommen des Versicherten.
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