Krankenversicherungsvergleich

Lexikon zum Thema "private Krankenversicherung" - Beitragsbemessungsgrenze



Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrags für die gesetzlichen Sozialversicherungen, d. h. die Beiträge werden max. von diesem – jährlich neu festgelegten - Bruttoeinkommen berechnet. Liegt das Einkommen des Arbeitnehmers über der Beitragsbemessungsgrenze, dann wird der Beitrag von der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze errechnet und nicht vom eigentlichen Einkommen des Versicherten.



Extern: