Krankenversicherungsvergleich

Lexikon zum Thema "private Krankenversicherung" - Ehepartnernachversicherung



Ehepartnernachversicherung

In der private Krankenversicherung bietet die Ehepartnernachversicherung die Möglichkeit zu besonders günstigen Konditionen den Ehepartner zu versichern. Zum Beispiel entfällt die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten, wenn der Vertrag des anderen Ehepartners schon mindestens 3 Monate in Kraft ist und eine gleichartige Nachversicherung innerhalb von 2 Monaten nach der Eheschließung erfolgt.



Extern: