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Ehepartnernachversicherung
In der private Krankenversicherung bietet die Ehepartnernachversicherung die Möglichkeit zu besonders günstigen Konditionen
den Ehepartner zu versichern. Zum Beispiel entfällt die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten, wenn der Vertrag des anderen Ehepartners schon
mindestens 3 Monate in Kraft ist und eine gleichartige Nachversicherung innerhalb von 2 Monaten nach der Eheschließung erfolgt.
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