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Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung, die sich aus den fünf Versicherungen
Pflege, Renten, Arbeitslosen, Unfall und Kranken zusammensetzt. In der GKV unterscheidet man Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte,
Familienversicherte und versicherungsfreie Personen. Bei Pflichtversicherten kommt das Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes, bei freiwillig
Versicherten durch den Beitritt zu Stande. Der Versicherungsschutz beginnt bei Pflichtversicherten mit dem Tag der Beschäftigung, bei freiwillig
Versicherten mit dem Tag ihres Beitritts zur Krankenkasse. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip.
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