Krankenversicherungsvergleich

Lexikon zum Thema "private Krankenversicherung" - gesetzliche Krankenversicherung



Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung, die sich aus den fünf Versicherungen Pflege, Renten, Arbeitslosen, Unfall und Kranken zusammensetzt. In der GKV unterscheidet man Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte, Familienversicherte und versicherungsfreie Personen. Bei Pflichtversicherten kommt das Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes, bei freiwillig Versicherten durch den Beitritt zu Stande. Der Versicherungsschutz beginnt bei Pflichtversicherten mit dem Tag der Beschäftigung, bei freiwillig Versicherten mit dem Tag ihres Beitritts zur Krankenkasse. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip.



Extern: