Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeit und Risikoprüfung unmittelbar nach der Geburt,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- am Tag der Geburt muss ein Elternteil mindestens 3 Monate bei der privaten Krankenversicherung versichert sein
- die Anmeldung zu privaten Krankenversicherung muss spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen
- der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht umfassender oder höher sein als der des bereits versicherten Elternteils