Krankenversicherungsvergleich

Lexikon zum Thema "private Krankenversicherung" - Kindernachversicherung



Kindernachversicherung

Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeit und Risikoprüfung unmittelbar nach der Geburt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • am Tag der Geburt muss ein Elternteil mindestens 3 Monate bei der privaten Krankenversicherung versichert sein
  • die Anmeldung zu privaten Krankenversicherung muss spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen
  • der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht umfassender oder höher sein als der des bereits versicherten Elternteils



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