Krankenversicherungsvergleich

Lexikon zum Thema "private Krankenversicherung" - Pflegebedürftigkeit



Stufen der Pflegebedürftigkeit

Pflegestufe I:
Hierunter fallen erheblich Pflegebedürftige, die mindestens einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen der Hilfe bedürfen.

Pflegestufe II:
Hierunter fallen schwerpflegebedürftige Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen.

Pflegestufe III:
Hier handelt es sich um Schwerstpflegebedürftige, die täglich rund um die Uhr (auch nachts) der Hilfe bedürfen.



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