Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeit 8 Monate.
Dies ist eine leistungsfreie Zeit zu Beginn der privaten
Krankenversicherung.
Auf die Wartezeiten kann verzichtet werden, wenn ein lückenloser Übergang von der vorherigen Versicherung besteht.
Sie entfällt komplett bei einem der u. g. Gründe:
- Unfälle
- Kindernachversicherung
- Ehepartnernachversicherung