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Betriebliche Altersvorsorge
Eine Betriebliche Altersvorsorge besteht dann,
wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen anbietet.
Die Versorgungsleistungen umschließen die Felder, Alter, Invalidität oder Tod.
Diese Art von Dienst ist nicht zwingend und jeder Arbeitgeber muss für sich selber entscheiden,
ob er eine solche Unterstützung anbietet. Die betriebliche Altersvorsorge zählt zu der zweiten Schicht der Altersvorsorge.
Es gibt verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge:
1. Direktversicherung:
Die Direktversicherung ist eine Art Lebensversicherung, welche der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber abschließt.
Im Falle des Todes eines Arbeitnehmers wird das eingezahlte Geld an die Angehörigen ausgezahlt, so dass die Familie für eine Weile gesichert ist.
Wenn der Arbeitnehmer bis zu seiner Rente noch lebt, wird ihm der eingezahlte Betrag wieder ausgezahlt.
Dies ist eine sehr weit verbreitete Methode der betrieblichen Altersvorsorge.
2. Die Direktzusage:
Mit der Direktzusage verpflichtet sich ein Unternehmen, eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer zu betreiben.
Hierbei wird keine externe Stelle eingeschaltet, es wird alles lediglich über den Betrieb geregelt.
Das bedeutet, dass bei einem Todesfall das Unternehmen den vereinbarten Betrag an die Familie auszahlt und bei einem Renteneintritt,
die Lebensversicherung in eine Rentenvorsorge umwandelt.
3. Pensionskasse:
Die Pensionskasse ist eine nicht-staatliche Altersversicherungseinrichtung, die zur Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge dient.
In die Kasse bezahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre Leistungen und daraufhin wird das Geld bis zur Verwendung verwaltet.
Bei einem Renteneintritt erhält der Mitarbeiter seine vollen Leistung zurück und bei seinem Ableben ebenfalls.
Die Kasse kümmert sich nur um die Verwaltung und um die spätere Auszahlung.
4. Unterstützungskasse:
Die Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge und wird von einer rechtsfähigen Versorgungseinrichtung
durchgeführt. Sie ist eine externe Stelle, die keinerlei Rechtsanspruch auf die zu zahlenden Leistungen gibt.
Dies ist jedoch relativ egal für den Arbeitnehmer, da seine Leistungen vom Pensionsversicherungsverein geschützt sind.
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